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72‑Stunden-Countdown

In jeder Küche kann es brennen. Der Unterschied zwischen einem kurzen Schreck und einer Katastrophe liegt nicht darin, ob es passiert – sondern darin, wie schnell und strukturiert reagiert wird.

Eine Datenpanne ist der Feueralarm des Datenschutzes.

Ein verlorener Laptop, eine falsch adressierte E-Mail mit Kundendaten, ein erfolgreicher Hackerangriff: Sobald personenbezogene Daten kompromittiert sind, läuft eine Uhr. Die DS-GVO gibt in Art. 33 grundsätzlich 72 Stunden Zeit, um die Aufsichtsbehörde zu informieren. Wer erst dann anfängt, zu überlegen, wer zu benachrichtigen und was vorgefallen ist, hat schon wertvolle Minuten verloren.

Profis haben deshalb einen Notfallplan an der Wand hängen – nicht, weil es ständig brennt, sondern damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt. Wer bewertet den Vorfall? Wer meldet? Wer informiert die Betroffenen? Diese Fragen klärt man vorher, nicht im Rauch.

Hast du einen Notfallplan für Datenpannen, den im Ernstfall jeder findet und versteht – oder wird improvisiert, wenn es qualmt?

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