Am Frankfurter Hauptbahnhof und im angrenzenden Bahnhofsviertel läuft seit Juli ein Projekt, welches Aufmerksamkeit in Datenschutzkreisen erregt: Rund 50 Kameras mit Live-Gesichtserkennung und KI-gestützter Videoanalyse erfassen Schritt und Tritt von allen, die sich in „ihrem“ Bereich aufhalten. Hessen ist damit eines der ersten Bundesländer, das diese Technik im Echtbetrieb einsetzt.
Die Idee dahinter: Gesichter sollen automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen und „auffällige Verhaltensmuster“ erkannt werden – etwa größere Menschenansammlungen oder verdächtige Bewegungen. So will das Innenministerium Straftaten wie Drogenhandel, Gewalt oder Diebstähle schneller unterbinden. Auch nach gefahndeten oder vermissten Personen soll so quasi automatisch gesucht werden können.
Die Begeisterung bei einigen ist groß, die Kritik bei anderen ist laut:
Die Grünen-Fraktion im Landtag klagt aktuell vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden gegen das Ende 2024 von CDU und SPD verabschiedete Sicherheitspaket, welches auch die KI-gestützte Videoüberwachung umfasst.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betont, dass es für jede konkrete Maßnahme der Echtzeit-Fernidentifizierung mit Hilfe biometrischer Merkmale einer richterlichen Anordnung bedarf.
Die Datenschutzkonferenz, ein Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, sagte bereits 2017: „Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören.“
Tja – und nun? Ist das Ganze verhältnismäßig oder die totale Überwachung? Meine Meinung dazu gibt’s im nächsten Beitrag. Fest steht, dass Frankfurt hier einen Präzedenzfall für die digitale Überwachung in Deutschland geschaffen hat.
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