Nudging 1

Nudging – die unbewusste (Gefahr der) Manipulation 

Das Verhalten von Menschen unmerklich beeinflussen und diese in eine bestimmte Richtung lenken ohne Ver- und Gebote? Diese Methode nennt sich Nudging und ist mittlerweile allgegenwärtig.

Nudging (englisch für Stupsen, Schubsen) ist ein Konzept aus der Verhaltenspsychologie, welches durch Wirtschaftswissenschaftler Richard Thaler und Rechtswissenschaftler Cass Sunstein geprägt wurde. 

Die beiden Wissenschaftler definierten Nudging folgenderweise:  

“A nudge […] is any aspect of the choice architecture that alters people’s behavior in a predictable way without forbidding any options or significantly changing their economic incentives.”

Nudge: Improving Decisions About Health, Wealth, and Happiness, Thaler & Sunstein, 2008, Yale University Press, S. 6

Nudging beabsichtigt somit, eine gezielte Verhaltensänderung von Menschen zu bewirken. Diese Verhaltensänderung soll ohne jeglichen Druck, Verbote oder Änderungen von ökonomischen Rahmenbedingungen passieren. Durch positive Verstärkung und indirekte Vorschläge sollen das Verhalten und die Entscheidungsfindung von Gruppen oder Einzelpersonen beeinflusst werden und diese in eine vermeintlich „richtige“ Richtung gestupst werden. Beim Nudging wird die Wahlfreiheit nicht eingeschränkt, doch wird die mutmaßlich bessere Alternative am attraktivsten, und schlechte Optionen unattraktiv dargestellt. Nudging wird häufig von Unternehmen und vom Staat betrieben. 

Kernidee des Nudging ist Paternalismus. Paternalismus bedeutet, dass der Mensch zu seinem Wohl bevormundet wird . Es wird nämlich davon ausgegangen, dass der Mensch nicht nur rationale und gute Entscheidungen trifft und daher in die richtige Richtung „geschubst“ werden muss. 

In vielen Bereichen findet Nudging seine Anwendung, online sowie offline. Beispiel hierfür ist das vordergründig und in griffnähe Platzieren von Obst in der Kantine, wohingegen Süßigkeiten schwer erreichbar platziert sind. Dadurch wird der Kantinenbesucher verleitet, zum gesunden Obst zu greifen, statt zu den ungesunden Süßigkeiten. Ebenfalls ist Nudging das unattraktiv Machen einer Option. Beispiel dafür sind Schockbilder auf Zigaretten, die den möglichen Konsumenten von dem gesundheitsschädlichen Konsum abhalten soll. 

Auch wird Nudging im digitalen Kontext betrieben. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Cookie-Banner beim Aufrufen von Webseiten, um die Einwilligung der Besucher für die Verwendung von Cookies einzuholen. Durch grafische Darstellung, wie beispielsweise den Einwilligungs-Button groß und grün, hingegen den Ablehnungs-Button klein und farblos darzustellen, wird der Besucher beeinflusst, der Verwendung von Cookies einzuwilligen. 

Das Verwenden von Nudging bei Cookie-Bannern steht in rechtlicher Diskussion, da die Einwilligung auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Strittig ist, ob dies der Fall ist, da Nudging Personen beeinflusst und es keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen existieren, wodurch es nur beschränkte Schutzwirkung gegen die Verhaltenssteuerung gibt. Es ist demnach möglich, dass übermäßiges Nudging zu einer Unwirksamkeit der Einwilligung führen kann. 

Bestenfalls sollten die Cookie-Banner kein Nudging enthalten, wodurch der Nutzer unbeeinflusst seine Einwilligung abgeben oder ablehnen kann. Dementsprechend sollte, um nur einige Hinweise zu nennen, ein Cookie-Banner wie folgt konfiguriert/programmiert werden: 

  • Die Möglichkeit zur Ablehnung der Einwilligung sollte einfach und nahezu mühelos möglich sein.
  • Die Möglichkeit der Ablehnung sollte grafisch nicht versteckt sein. Es sollte auf den ersten Blick ersichtlich sein, wo der Ablehnungsbutton zu finden ist. 
  • Die technische Gestaltung sollte benutzerfreundlich sein und die Möglichkeit der Ablehnung nicht auf zweiter Ebene, beispielsweise in den Konfigurationen, zu finden sein.
  • Zudem soll keine Verunsicherung bei dem Nutzer entstehen, wenn dieser die Einwilligung ablehnt, indem zusätzliche Banner aufkommen und nach der Versicherung der Entscheidung nachfragt wird.
  • Ebenfalls sollte auf negative Reaktionen als Antwort auf Ablehnung verzichtet werden.

Der folgende Cookie-Banner ist ein Negativ-Beispiel, aufgrund der erschwerten Möglichkeit zur Ablenkung der Einwilligung und der übermäßigen Nutzung von Nudging. Hier besteht die Gefahr, dass die Einwilligung unwirksam ist:

Nudging 2
Cookie-BAnner mit Nudging

Der unterstehende Cookie-Banner enthält Nudging, dennoch in einem minimalen Ausmaß, sodass mutmaßlich keine Gefahr für die Unwirksamkeit der Einwilligung besteht. 

Nudging 3
Cookie-Banner, welcher praktisch kein Nudging enthält.

Nudging sollte nicht nur in einem negativen Licht betrachtet werden. Demnach kann Nudging den Menschen mögliche positive Alternativen aufzeigen, wie am Beispiel der Kantine zu sehen. 

Thaler definierte Prinzipien für „ethisches“ Nudging. Demnach sollten Nudges, also die beeinflussenden Maßnahmen, transparent und nicht irreführend sein. Das Ziel des Nudging sollte sein, das Wohl des „Angestupsten“ zu verbessern. Die Ablehnung einer vermeintlich besseren Alternative sollte einfach möglich sein und keine negativen Folgen nach sich ziehen.

Letzten Endes soll der “Angestupste” die Entscheidung innehaben, ob die Alternative angenommen werden möchte oder nicht. 

Bildquellen:

  • A person being pushed forward by a large hand. Business development concept. 3D Rendering: inc drop (508214157) | stock.adobe.com

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