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Wissen: Drittland

Ein Drittland, oder auch Drittstaat, beschreibt ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert bei der Übermittlung (Export) von personenbezogenen Daten in ein Drittland eine zusätzliche Rechtsgrundlage.

In Drittländern gilt nicht die DS-GVO und vielfach besteht dort ein geringeres Datenschutzniveau als in Ländern der EU oder des EWR. Durch die Erfordernis einer zusätzliche Rechtsgrundlage soll beispielsweise ein gleichwertiges Schutzniveau wie unter der DS-GVO sichergestellt werden (z. B. durch einen Angemessenheitsbeschluss für das Drittland (Art. 45 DS-GVO), geeignete Garantien (Art. 46 DS-GVO) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 47 DS-GVO)). Daneben gibt es für bestimmte Fallkonstellationen besondere Regelungen (Art. 48 DS-GVO) oder Ausnahmeregelungen (Art. 49 DS-GVO).

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