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Wissen: Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzaussschuss (EDSA) (engl. European Data Protection Board, EDPB) besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der EDSA löste 2018 die Artikel-29 Arbeitsgruppe ab.

Der unabhängige Ausschuss hat das Ziel, die einheitliche Anwendung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die Richtlinien zum Datenschutz in der Europäischen Union sicherzustellen. Island, Norwegen und Liechtenstein (Mitgliedsstaaten des EWR, aber nicht der EU) fallen ebenfalls unter seinen Handlungsbereich. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs der nationalen Datenschutzbehörden.

Hauptaufgabe des EDSA ist die Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen zur Präzisierung der Bestimmungen der DS-GVO, um beispielsweise Klarheit hinsichtlich der Begriffe in europäischen Datenschutzgesetzen zu schaffen. Ebenso agiert der EDSA als Berater für die Europäische Kommission bei Fragen des Datenschutzes und bei Vorschlägen für neue EU-Vorschriften, die Bezug zum Schutz von personenbezogenen Daten haben.

Der EDSA hat die Befugnis, bei Streitigkeiten zu grenzüberschreitender Verarbeitung von Daten rechtsverbindliche Beschlüssen zu verabschieden, um eine einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften zu wahren.

Zur Webseite des EDSA gelangen Sie hier.

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