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Wissen: Verantwortlicher

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird häufig der Begriff “Verantwortlicher” verwendet.

Rechtlich ist damit ist die Stelle gemeint, die für die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Kennzeichen dieser Verantwortlichkeit ist, dass die Entscheidung, wozu personenbezogene Daten verwendet werden und welche personellen, finanziellen, technischen oder sonstigen Mittel hierbei verwendet werden, eben von dieser Stelle getroffen wird.

Bei Einzelunternehmen oder Freiberuflern ist diese Stelle der jeweilige Unternehmer oder Freiberufler. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, OHG) ist die Stelle eben diese Gesellschaft – nicht etwa die Vorstände oder Geschäftsführer.

„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

Das Oberlandesgericht Dresden hat allerdings Ende 2021 entschieden:

Der Geschäftsführer einer GmbH ist neben der Gesellschaft “Verantwortlicher” im Sinne der DSGVO.

OLG Dresden, Urteil v. 30.11.2021, Az. 4 U 1158/21

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Entscheidung andere Gerichte anschließen.

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