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Folgenabschätzung – erst testen, dann servieren

Kein vernünftiger Koch serviert ein neues, anspruchsvolles Gericht zum ersten Mal direkt beim großen Bankett. Er kocht es vorher probeweise – schaut, was schiefgehen kann, justiert, testet, bevor hundert Gäste warten.

Für riskante Datenverarbeitungen gibt es dieses Probekochen auch, es heißt Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DS-GVO).

Immer dann, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Menschen mit sich bringt – etwa umfangreiche Videoüberwachung, Scoring oder der Einsatz neuer Technologien –, wird vorher systematisch durchdacht: Was kann passieren, wie wahrscheinlich ist es, wie schwer wäre der Schaden, und wie fängt man ihn ab?

Das ist kein bürokratisches Ritual, sondern der Probelauf, der teure Fehler verhindert, bevor sie passieren und öffentlich werden. Wer vorher durchdenkt, muss hinterher seltener zurückrufen, was schon serviert ist.

Steht bei euch vor riskanten neuen Verarbeitungen ein echtes Probekochen – oder wird gleich für das große Bankett aufgetischt?

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