Stell dir vor, du feierst eine große Party und holst dir dafür einen Caterer in deine Küche. Er kocht in deinem Namen, mit deinen Zutaten, für deine Gäste. Aber die Verantwortung dafür, dass er sauber arbeitet und es am Ende schmeckt, bleibt bei dir.
Genau so funktioniert Auftragsverarbeitung, der Begriff, mit dem ich mich heute in meiner Datenschutz-Grundlagen-Serie direkt aus der Datenschutz-Küche beschäftige.
Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet – der Cloud-Anbieter, das Lohnbüro, das E-Mail-Marketing-Tool – kocht jemand Fremdes an deinem Herd. Und wie beim Caterer braucht es eine klare Absprache, wer was darf: den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO. Er regelt Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheit und was am Ende mit den Daten geschieht.
Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Die Verantwortung wandert nicht mit. Du bleibst deinen Gästen gegenüber – den betroffenen Personen – in der Pflicht, auch wenn ein anderer den Kochlöffel schwingt.
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