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Kranken- oder Präventionskasse?

Wenn Krankenkassen Präventionskassen wären, würden wir alle weniger in Wartezimmern sitzen – dachte sich die Debeka.

Das deutsche Gesundheitssystem ist auf „Wiederherstellung“ mit allen nötigen Mitteln ausgelegt, nicht auf Prävention von Krankheit und den Erhalt der Gesundheit. 🩹 (Gesetzliche Ausnahme sind die Berufsgenossenschaften.)
Aber in diesem Beitrag soll es gar nicht um eine Grundsatzdebatte zum Gesundheitssystem gehen, sondern, Überraschung, um den Datenschutz. Denn den darf man auch mit guten Absichten nicht einfach übergehen, so wie dies unlängst die Debeka, eine private Krankenkasse, tat.

Die Versicherung bietet ihren Versicherten im Rahmen des „Gesundheitsmanagements“ umfängliche Programme z. B. bei Asthma, Rückenbeschwerden oder Diabetes an. Um potenziell geeignete Versicherte für diese Angebote zu identifizieren, wertete die Debeka alle eingereichten Rechnungen aus, um die darauf abgebildeten Diagnosen auszuwerten. 🧐 Wer per maschineller Überprüfung als geeigneter Kandidat für eins der Präventionsprogramme identifiziert wurde, wurde anschließend in einer Einzelfallprüfung durch einen Mitarbeiter erneut unter die Lupe genommen. Nach dessen Ermessen erhielten geeignete „Kandidaten“ eine Einladung zur Teilnahme und entsprechende Informationen zum jeweiligen Programm. Eine tatsächliche Teilnahme ist freiwillig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Seit 2017 holt sich die Debeka bei Neukunden und bei Vertragsänderungen eine Einwilligung – bei allen übrigen Versicherten findet die Datenauswertung ohne ausdrückliche Zustimmung statt. Gegen dieses Vorgehen sprach der Landesdatenschutzbeauftragte aus Rheinland-Pfalz Anfang 2022 eine Verwarnung aus. ❌ Die Debeka ging dagegen vor Gericht und das Verfahren durch alle Instanzen. Im März dieses Jahres hat nun das Bundesverwaltungsgericht final entschieden, dass die Versicherung den Kürzeren zieht – der Zweck heiligt in diesem Fall also nicht die Mittel.

Dass hier mit hochsensiblen Gesundheitsdaten gearbeitet wird, nahm das Gericht zum Anlass, die Anforderungen an ein „begründetes Interesse“ bei der Verwendung der Daten deutlich zu erhöhen. Die Vorsorgeprogramme sind nicht Teil des Kerngeschäftes der Krankenversicherung. Wenn Versicherte ihre Arztrechnungen einreichen, wollen sie ihr Geld zurück, nicht Werbung für Präventionsprogramme bekommen. Ohne Einwilligung also in Zukunft keine Datenauswertung zu Präventionszwecken mehr bei den Krankenkassen.

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