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Ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter – frischer Wind im Datenschutz?

Ich weiß nicht, wie es dir geht, aber mein Tag hat 24 Stunden.
Seit Anfang Oktober hat Deutschland einen neuen Bundesdatenschutzbeauftragten. Prof. Dr. Moritz Hennemann ist Jurist. Neben seiner Tätigkeit als Professor für Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Uni Freiburg ist er noch Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht und Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Und jetzt auch noch Bundesdatenschutzbeauftragter.

In seinem neuen Amt wird Dr. Hennemann einiges zu tun haben: Anfang Juli hat die derzeitige Regierung ein großes Reformpaket beschlossen, welches sich unter Punkt 14 mit dem Thema Datenschutz beschäftigt.
„[…]Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden.”
Glaubt man dem Statistischen Bundesamt, so galten 2023 99,3% der deutschen Unternehmen als Klein- und Mittelständische Unternehmen. Ob diese aber “nur” Kundenlisten führen oder hochsensible Daten verarbeiten, hängt nicht von ihrer Größe, sondern von ihrer Tätigkeit ab – hier sehe ich eine große Differenz zwischen Theorie und Praxis.

Im Rahmen seiner ersten Bundespressekonferenz kündigte Hennemann seine Schwerpunkte an. Stärkung der digitalen Souveränität, Staatsmodernisierung, vorausschauende Begleitung technologischer Entwicklungen. Einen regelbasierten, gut funktionierenden Datenverkehr möchte er mit seiner Behörde gewährleisten, die dafür personell und finanziell nach den letzten Kürzungen wieder aufgestockt werden soll. Entgegen den Landesdatenschutzbehörden und dem Verfassungsschutz strebt er eine Zentralisierung der Befugnisse seines Amtes an, denn die geplante Geheimdienstreform würde ihm und seiner Behörde Kompetenzen entziehen. Auch die Reformpläne zum Informationsfreiheitsgesetz kritisiert der neue BfDI, da diese das Recht auf Informationsfreiheit teilweise aushöhlen würden.
Eine praxistauglichere Version der DS-GVO und abgestufte Regulierungen je nach Risikoklasse stehen auch auf seiner Agenda.

Was wird uns der neue “Datenschutzchef” also bringen – frischen Wind und praxistaugliche Reformen, oder (noch mehr) Datenschutz auf dem Papier? Oder gar weniger Datenschutz für Betroffene?
Man darf gespannt sein, ich bin es allemal.

Transparenzhinweis: Inhalt zu 100 % menschlich generiert, Bild mithilfe einer KI erstellt

Bildquellen:

  • Neuer-BfDI: Thomas Rosin | KI-generiert