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Ins Gefängnis wegen eines Datenschutzvergehens?

Wenn der Datenschutz dich ins Gefängnis bringt, dann muss wirklich viel schiefgegangen sein. Oder mit Absicht falsch gemacht.

In 20 Jahren Datenschutzberatung habe ich gelernt, dass die Aufsichtsbehörden einiges verzeihen. Damit meine ich natürlich keinen Vorsatz, aber Fahrlässigkeit, selbst grobe Fahrlässigkeit, wird bei entsprechender Einsicht von den Behörden meistens nicht mit hohen Strafen geahndet.
Im Sommer dieses Jahres sorgte deshalb ein Gerichtsurteil aus Griechenland für Aufsehen: Dort wurden 4 angeklagte Politiker zu Gefängnisstrafen zwischen 8 und 20 Monaten verurteilt, wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Was war passiert? Vor der Europawahl 2024 erhielten Tausende im Ausland lebende griechische Wähler unerwartet Wahlwerbung per E‑Mail. Nachdem es Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzbehörde hagelte, musste die damalige EU-Abgeordnete Anna-Michelle Asimakopulou offenlegen, wie es zu der Datennutzung kam. Es stellte sich heraus, dass sie die Adressen für ihren “Werbeversand” direkt aus einer internen Liste des griechischen Innenministeriums bezogen hatte. Hunderte Betroffene klagten daraufhin auf Schadenersatz. Sowohl das Innenministerium als auch Asimakopulou selbst mussten bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung hohe Geldstrafen zahlen.

Was lernen wir daraus? Wenn systematisch Grenzen überschritten werden, greift der Gesetzgeber hart durch, und die Verantwortlichen riskieren im Zweifel sogar ihre Freiheit.

Transparenzhinweis: Inhalt zu 100 % menschlich generiert, Bild mithilfe einer KI erstellt oder bearbeitet.

Bildquellen:

  • Gefaengnis-wegen-Datenschutz-2: Thomas Rosin | KI-generiert