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Bei Übernahme Datenschutz: Asset Deals

Wer Rosinen picken will, muss den Datenschutz mitnehmen.

Bei Insolvenzen sind die Rosinenpicker in Anzügen oft schnell auf den Plan gerufen: Der sogenannte Asset Deal bezeichnet eine Form der Unternehmensübernahme, bei der nicht einzelne oder alle Geschäftsteile, sondern einzelne Wirtschaftsgüter gezielt aus dem insolventen Unternehmen herausgekauft werden. Maschinen, große Verträge, Immobilien oder Patente sind einzeln mehr wert, als als Teil des Pleite-Unternehmens. Investoren verhindern so außerdem die Übernahme von Verbindlichkeiten, denn Schulden und rechtliche Risiken verbleiben in der Insolvenzmasse des alten Unternehmens. Der Datenschutz allerdings ist eine Rosine, die mitgenommen werden muss.

Für die Übertragung der personenbezogenen Daten von (übernommenen) Mitarbeitern, Kunden und Vertragspartnern braucht es eine valide Rechtsgrundlage. Adress- und Kontaktdaten laufender Vertragsbeziehungen lassen sich noch unter dem “berechtigten Interesse” abhandeln. Schnell schwierig wird es aber zum Beispiel bei der Übernahme von E-Mail-Adressen aus dem Newsletter-Versand, der Bestellhistorie einzelner Kunden oder entsprechender Zahlungsdaten derselbigen. Hier bewegen wir uns in der Regel in einem Bereich, in dem eine Einwilligung der betroffenen Person benötigt wird. (Wie so oft gilt natürlich auch hier: Es kommt drauf an. Jeden Einzelfall muss man sich genau anschauen.)

Um ein “Einwilligungs-Chaos” zu verhindern, arbeitet man in der Praxis oft mit einem Widerspruchsmodell (Opt-out statt Opt-in) und klaren Fristen. Der Kundenstamm wird so vor der eigentlichen Übernahme informiert und jeder hat Zeit, zu widersprechen. Nur wer schweigt (oder aktiv zustimmt), dessen Daten wandern mit in die neue Gesellschaft.

Was für Kunden gilt, greift natürlich grundsätzlich auch für Mitarbeiter, Lieferanten, externe Dienstleister … Die Verantwortung liegt beim Investor, hier vor der Übernahme neue, geeignete vertragliche Hüllen zu finden. Wer nicht aufpasst, kauft sich mit dem Asset-Deal sonst auch mannigfaltige (Datenschutz-)Rechtsrisiken ein.

Wir merken uns: Wenn Investoren bei einem Asset-Deal auf die wertvollen Kundendaten schielen, muss der Datenschutz unbedingt mit am Tisch sitzen. Wer Daten ohne Rechtsgrundlage weiternutzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern in letzter Konsequenz sogar eine unwirksame Übertragung. Liebe Grüße vom Rosin(enpicker-Datenschutz-Experten).