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Google Fonts (Episode II)

Weitere Schadenersatzforderungen an Unternehmen wegen Nutzung von Google Fonts und rechtswidriger Weitergabe von Daten.

Das Landgericht München hatte einem Webseitenbesucher im Januar 2022 sowohl 100 EUR Schadenersatz als auch einen Unterlassungsanspruch zugestanden, weil die von ihm besuchte Webseite Google Schriftarten (Google Fonts) genutzt hat. Die Einbindung erfolgt so, dass der Webbrowser des Webseitenbesuchers die Schriftarten direkt und ohne Einwilligung des Besuchers von den Google-Servern in den USA laden sollte.

Nun sind in Datenschützer-Kreisen Fälle bekannt geworden, in denen eine Privatperson aus Süddeutschland Unternehmen mit Bezugnahme auf die zuvor genannte Entscheidung angeschrieben und ebenfalls Schadenersatz gefordert haben soll. Die Unternehmen sollen Webseiten betreiben, in denen Google Fonts eingesetzt und direkt von den Google-Servern geladen werden.

Die betroffene Person fordert eine Zahlung von 100 EUR, weil ihre IP-Adresse (personenbezogenes Datum) durch den Google-Fonts-Einsatz ohne Zustimmung an Google übermittelt wurde.

Es ist anzunehmen, dass die Person aufgrund der bekannten Gerichtsentscheidung aktiv nach Webseiten im Internet sucht, die Google Fonts einsetzen. Die jeweiligen Unternehmen werden dann mit einem Serienschreiben zur Zahlung des Schadenersatzes aufgefordert.

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Schreiben von Herrn N. aus Nürnberg

Empfehlung

Wenn Sie von einer solchen Schadenersatzforderung betroffen sind, empfehlen wir, sich direkt an den eigenen Datenschutzbeauftragten oder Hausjuristen zu wenden.

Bildquellen:

  • Laptop computer displaying logo of Google Fonts: 425348116 monticellllo | stock.adobe.com

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