Ein Schnappschuss am Strand, eine „Happy Birthday, Oma!“-Sprachnachricht oder der besondere Moment am ersten Schultag (dabei die Schultüte fast größer als das Kind). Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Kindern gehören heute fast selbstverständlich in unsere Handys. Doch während früher nur die Familie im Fotoalbum blätterte, landen diese Bilder heute schnell in den Social Media Portalen oder in einem der unzähligen Messenger. Damit entstand ein Trend, für den es inzwischen sogar einen eigenen Begriff gibt: Sharenting.
Dieser Artikel zeigt, was dahintersteckt, warum er für betroffene Kinder riskant ist – und wie Eltern es besser machen können.
Ein Bild pro Tag: die digitalen Spuren unserer Kinder
Eltern teilen viel von ihren Kindern im Internet – und oft (vielleicht auch ohne es zu merken) sehr öffentlich. Laut einer Studie des IT-Sicherheitsherstellers ESET aus dem Jahr 2021 kursieren rund 1.500 Aufnahmen von einem Kind im Netz, bereits bevor es 5 Jahre alt wird. Das entspricht rund einem Bild pro Tag. Initial geteilt werden diese Aufnahmen in der Regel von den Eltern. Rund 41 % der Eltern haben laut einer Studie der Kinderschutzorganisation ParentsTogether schon mindestens einmal Fotos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken geteilt. Doch auch die Kinder selbst wachsen immer stärker in ihre digitale Umgebung hinein: Eine Studie von Bitkom aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass bereits 60 % der 6 bis 7-Jährigen schon regelmäßig ein Smartphone nutzen. Sage und schreibe 93 % der ab 10-Jährigen nutzen mindestens eines der großen Social-Media-Portale (am häufigsten genannt wurden YouTube, Instagram, Snapchat, TikTok, Pinterest, Discord, BeReal, Twitch, Facebook und X/Twitter).
Was ist Sharenting – und wo wird geteilt?
Der Begriff „Sharenting“ setzt sich zusammen aus share (teilen) + parenting (Erziehung, Elternsein). Er umfasst das Teilen von Bildern, Videos oder Informationen der Kinder auf Social Media oder per Messenger durch ihre Eltern. Dabei geht es nicht nur um die öffentlichen Posts auf Facebook, Instagram oder TikTok, sondern auch um das scheinbar private Teilen in Messenger-Gruppen. Genau hier liegt eine große Grauzone: Was in einer kleinen Familiengruppe vielleicht noch harmlos wirkt, kann durch Weiterleitungen sehr schnell eine viel größere Reichweite bekommen.
Besonders häufig landen Kinderfotos auf WhatsApp, gefolgt von Facebook und Instagram. Die Plattformen haben eins gemeinsam: Inhalte können dort schnell kopiert, gespeichert und weitergereicht werden. Wer dort Aufnahmen teilt, hat allerdings nur begrenzt (oder auch gar nicht) die Möglichkeit, diese Weiterverbreitung zu kontrollieren. Vielen Eltern ist dabei gar nicht bewusst, dass auch das Posten in vermeintlich „geschlossenen“ Gruppen, zum Beispiel auf WhatsApp, ein Risiko darstellt. Ein Screenshot reicht, und schon wandert ein privates Familienfoto in einen unüberschaubaren Kreis. Hier zeigt sich der fundamentale Unterschied zum guten alten Fotoalbum, das im Wohnzimmer blieb: Momente aus dem Alltag werden heute oft reflexartig digital geteilt – und verlieren damit den geschützten Rahmen.
Ist das denn wirklich gefährlich?
Einmal hochgeladen, ist eine Aufnahme kaum noch einzufangen. Damit sind Tür und Tor geöffnet für einige Datenschutzverletzungen. In Bezug auf Kinder geht es dabei besonders um Cybermobbing, Profilbildung und die Gefahr von Pädophilie.
Cybermobbing beschreibt das Beleidigen, Bedrohen oder Bloßstellen von Personen über digitale Kanäle, meistens Messenger oder Social Media Portale. Peinliche, mitunter intime Fotos von Kindern können dort, selbst Jahre oder Jahrzehnte später, zur Zielscheibe werden.
Von Profilbildung spricht man, wenn Täter sich mithilfe von allen verfügbaren Daten und Informationen zu einer Person ein umfassendes Bild von dieser machen. Das können Fotos oder Videos sein, aus denen erkenntlich ist, wo sich das Kind regelhaft aufhält, aber auch Informationen zu Interessen oder Personen aus dem Umfeld des Kindes. So lassen sich mitunter Rückschlüsse auf den Wohnort, die Kita oder Schule und die Routinen Ihres Kindes ziehen.
Besonders ernst ist die Gefahr, dass Fotos und Videos von Kindern durch pädophile Täter missbraucht werden können. Selbst scheinbar harmlose Aufnahmen – beim Schwimmen lernen, am Strand oder beim Spielen im Garten im Sommer – können in entsprechenden Kreisen gesammelt, geteilt und in sexualisierte Kontexte gestellt werden.
Rechtliche Aspekte – was darf ich eigentlich?
Fotos, Videos, Informationen zum Aufenthaltsort oder den Interessen eines Kindes, das alles sind personenbezogene Daten. Grundsätzlich gilt bei der Veröffentlichung und dem Teilen von Fotos und Videos außerdem das Recht am eigenen Bild. Dieses ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht und leitet sich aus § 22 Kunsturhebergesetz ab: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Das Recht am eigenen Bild soll einen gewissen Schutz vor Eingriffen in die Lebens- und Freiheitsbereiche der betroffenen Person gewährleisten. Die Entscheidungsgewalt über die Verbreitung liegt also grundsätzlich bei der abgebildeten Person – bei Kindern ist das aufgrund der noch fehlenden Weitsicht zu ihren Entscheidungen und möglicher Auswirkungen aber schwierig.
Bis zum Alter von 6 Jahren entscheiden daher die „Träger der elterlichen Verantwortung“ bei Fragen zur Veröffentlichung von Aufnahmen und Daten. Im Alter zwischen ca. 8 und 16 Jahren verteilt sich die Ausübung des Rechts am eigenen Bild dann auf die Erziehungsberechtigten und das Kind. Mit einer Veröffentlichung müssen also beide Parteien einverstanden sein. Die untere Altersgrenze ist dabei keine gesetzlich fixierte Altersgrenze, sondern sie ergibt sich aus dem wachsenden Mitspracherecht des Kindes, welches ihm mit Erreichen des schulpflichtigen Alters in der Rechtsprechung allgemein eingeräumt wird. Erst mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres wird in der Praxis die Einwilligung des Kindes als ausreichend angesehen – analog zur wirksamen Einwilligung bei der Nutzung von Online-Diensten (Art. 8 DS-GVO).
Achtung: gibt es zwei Erziehungsberechtigte, kann es erforderlich sein, dass beide Erziehungsberechtigten der Veröffentlichung zustimmen müssen. Unter bestimmten Rahmenbedingungen kann aber auch eine Unterschrift genügen (im Einzelfall zu klären).
Oft zitiert bei der Frage der Veröffentlichung von Kinderfotos (… Videos, Informationen): Die sogenannte Haushaltsausnahme aus Art. 2 Abs.2 lit. c der DS-GVO. Die DS-GVO findet demnach keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet werden. Im Kontext des Rechts am eigenen Bild wird hier schnell klar, dass diese Ausnahmeregelung nicht greifen kann, sobald Bilder über den engsten Familienkreis hinaus geteilt werden.
Wie geht es besser?
Die Verantwortung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und zum Schutz der Privatsphäre ihrer Kinder liegt in erster Linie bei ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten. Kinder entwickeln aber gerade in unserer immer digitaler werdenden Welt schon sehr früh ein Bewusstsein für ihre Privatsphäre. Sie sollten daher aktiv in Entscheidungen einbezogen werden, wenn es um die Frage geht, was mit wem und wie geteilt wird. Hier spielt das Thema Medienerziehung eine vordergründige Rolle – gleichwohl für Eltern und Kinder. 😉
Wenn Sie Aufnahmen Ihrer Kinder mit Freunden und Familie teilen wollen, bedenken Sie bitte Folgendes:
- Nutzen Sie eine geschützte Plattform, etwa spezielle Fotoalbum-Apps, die durch unterschiedliche Mechanismen geschützt sind und den Kreis der Menschen mit potenziellem Zugriff klein halten. Hierüber kann auch die Weiterverbreitung teilweise unterbunden werden.
- Teilen Sie nur „das Nötigste“ – keine Standortdaten, keine Namen, Geburtsdaten, keine sichtbaren örtlichen Erkennungsmerkmale auf den Aufnahmen.
- Einmal hochgeladen, sind Aufnahmen und Informationen besonders auf Social-Media-Plattformen praktisch nicht mehr zu löschen. Screenshots und Kopien können nicht verhindert werden – also lieber nichts als zu viel teilen.
- Nehmen Sie ihr(e) Kind(er) mit: „Möchtest du, dass Oma dieses Foto von dir bekommt?“ Unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Bewusstseins für „Privatsphäre“ und begleiten Sie Ihr Kind mit klaren Regeln, besonders bei der Nutzung von Messengern und Social-Media-Portalen.
Checkliste: 5 Fragen vor dem Posten eines Kinderfotos
- Würde ich selbst wollen, dass ein solches Bild von mir im Netz landet?
- Ist das Teilen des Fotos wirklich nötig – oder nur ein Reflex?
- Enthält es sensible Informationen (Ort, Schule, Routinen)?
- Habe ich die Privatsphäre-Einstellungen so eingeschränkt wie möglich?
- Habe ich mein Kind gefragt (altersgerecht), ob es mit dem Teilen einverstanden ist?
Bildquellen:
- Sharenting: Eigene Darstellung
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