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Was ist drin? Das Auskunftsrecht

Wenn du den Restaurantleiter fragst: „Was ist eigentlich in dieser Sauce?“, dann druckst ein guter Gastgeber nicht herum, sondern gibt dir eine ehrliche, vollständige und verständliche Auskunft.

Genau dieses Recht haben Menschen auch bei ihren Daten.

Jede betroffene Person darf fragen: Welche Daten habt ihr über mich, woher, wofür, an wen gebt ihr sie weiter, wie lange speichert ihr sie? Das ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS‑GVO. Die Antwort muss innerhalb eines Monats kommen, in klarer Form, kostenfrei.

Für viele Unternehmen ist das der Stresstest schlechthin. Denn eine ehrliche Auskunft setzt voraus, dass man selbst weiß, was in der Sauce steckt. Wer seine Datenbestände nicht kennt, kann keine saubere Auskunft geben – und steht dann da wie ein Koch, der sein eigenes Rezept nicht mehr zusammenbekommt.

Könntest du auf eine Auskunftsanfrage hin belastbar sagen, welche Daten ihr über eine Person gespeichert habt – und in welcher Zeit?

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