§ 84 Strafvorschriften
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was wir zum Daten- und Informationsschutz zu berichten haben
Abonnieren Sie jetzt gleich unseren Newsletter.