1

Datenminimierung

Ein guter Koch weiß: Eine Soße wird nicht besser, weil man mehr reinkippt. Sie wird besser, wenn man sie einkocht – bis nur das bleibt, was wirklich Geschmack trägt. 🥄 Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist es genauso.

Ich hatte unlängst die Idee zu einer kleinen Datenschutz-Grundlagen-Serie, die meinem Nachnamen Rechnung trägt. Heute koche ich: Datenminimierung.

Viele Unternehmen sammeln Daten nach dem Prinzip „könnte man mal brauchen“: Geburtsdaten, Telefonnummern, Adressen – auch dann, wenn für den eigentlichen Zweck der halbe Datensatz reichen würde. Das Ergebnis ist keine reichhaltigere Brühe, sondern ein Vorratsschrank voller Zutaten, die schlecht werden. Jede davon ist im Ernstfall ein Risiko: Was nicht erhoben wurde, kann auch nicht verloren gehen, missbraucht oder gestohlen werden.

Die DS-GVO nennt das Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c). Der Grundsatz ist unspektakulär, aber wirkungsvoll: erheben, was der Zweck verlangt – und nicht ein Gramm mehr.

Wann hast du zuletzt in deinen Erhebungsformularen, Fragebögen oder Newsletter-Anmeldungen nachgesehen, welche Felder wirklich gebraucht werden – und welche nur aus Gewohnheit abgefragt werden?
Transparenzhinweis: Inhalt zu 100 % menschlich generiert, Bild mithilfe einer KI erstellt oder bearbeitet. 🤖

Bildquellen:

  • Datenminimierung: Thomas Rosin | KI-generiert