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Datenschutz auf Reisen: Ihre Rechte und Schutzmaßnahmen

Ob Sie aus Leidenschaft reisen oder beruflich oft unterwegs sind, Datenschutz kann auch auf Reisen ein relevantes Thema sein. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen klaren Überblick darüber, wann und wie Ihre persönlichen Daten während Ihrer Reisen erfasst und verarbeitet werden können. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen hinter diesen Prozessen und betonen Ihre Rechte in diesen Situationen.

Grenzkontrolle

Bei Grenzkontrollen im Rahmen des vereinten Europas kann es vorkommen, dass Ihre Daten erfasst und überprüft werden. Seit der Abschaffung der EU-Binnengrenzen wurde das “Schengener Informationssystem” (SIS) eingeführt. Dieses System dient der Unterstützung polizeilicher Fahndungsaktivitäten und erfasst auch Einreiseverbote. Ihre Daten können bei Grenzkontrollen an der Außengrenze des Schengenraums und an Flughäfen, die Flüge von und zu Drittstaaten abwickeln, mit nationalen Fahndungssystemen und dem SIS abgeglichen werden. Die zentrale deutsche Stelle für das SIS befindet sich beim Bundeskriminalamt (BKA). Möchten Sie wissen, ob Ihre Daten im SIS gespeichert sind, richten Sie Ihre Anfrage an:

Bundeskriminalamt
Abteilung Datenschutz – Petenten
65173 Wiesbaden
E-Mail:

Passagierdaten

Fluggesellschaften erfassen bei der Buchung Ihrer Reise eine Vielzahl von Informationen, darunter Reisedauer, Ziel, Kreditkartennummern, Kontaktdaten und besondere Bedürfnisse wie Essenspräferenzen oder Angaben zu Behinderungen. Diese Daten, als “Passenger Name Record”-Daten (PNR) bezeichnet, werden in Reservierungssystemen gespeichert. Die EU hat Abkommen mit den USA und anderen Staaten geschlossen, die die Übermittlung von PNR-Daten aus den Buchungs- und Reservierungssystemen vorsehen.

Seit Juni 2018 nutzen die EU-Mitgliedstaaten PNR-Daten für Personenkontrollen bei grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der EU und über die Außengrenzen hinaus. Diese Daten werden mit nationalen und internationalen Fahndungsdatenbanken abgeglichen, um potenziell gefährliche Personen zu identifizieren. In Deutschland erfasst und überprüft das Fluggastdatengesetz (FlugDaG) alle Passagiere, deren Flüge von Deutschland aus in einen anderen Staat starten oder von einem anderen Staat aus in Deutschland landen. Die Zuständigkeit liegt bei der Fluggastdatenzentrale beim Bundeskriminalamt (BKA). Für Informationen über Ihre bei dieser Stelle gespeicherten Daten richten Sie Ihre Anfrage an das BKA (Adresse siehe “Grenzkontrolle”).

Gegenüber den USA haben alle Betroffenen das Recht, Auskunft bei der Zoll- und Grenzschutz-Behörde des US-Heimatschutzministeriums zu verlangen:

U.S. Customs and Border Protection FOIA Division
90 K Street NE, 9th Floor
Washington, DC 20002,
United States of America
E-Mail:

Elektronische Registrierung vor Reisebeginn

Bei visafreien Reisen verlangen einige Länder, dass Reisende sich vorab elektronisch über das Internet registrieren. Ein Beispiel ist das “Electronic System for Travel Authorization” (ESTA) der USA, bei dem Informationen der Reisenden erfasst werden, einschließlich persönlicher und Passdaten sowie Zieladresse in den USA. Diese Daten werden mit bestimmten Datenbanken abgeglichen. Für die Antragstellung wird eine Gebühr erhoben, die nur per Kreditkarte bezahlt werden kann. Wenn Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde, können Sie diese Ablehnung durch das US-Heimatschutzministerium überprüfen lassen:

DHS Traveler Redress Inquiry Program (TRIP)
601 South 12th Street, TSA-901
Arlington, VA 20598-6901
E-Mail:

Transitorte

Am Flughafen

Um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, verfügt die Bundespolizei über besondere Befugnisse. Hierzu gehören Kontrollen von Personen und Gepäck, die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie kurzzeitige Halte und Ausweisprüfungen auf Flughäfen. Weitere Informationen zur Datenspeicherung finden Sie im Bundespolizeigesetz (BPolG).

Kontrolle durch den Zoll

Bei der Einreise kann der Zoll Ihr Reisegepäck stichprobenartig kontrollieren. In Deutschland müssen Bargeldmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der Zollbehörde angemeldet werden. Der Zoll führt stichprobenweise Barmittelkontrollen durch, insbesondere bei Anzeichen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Auf dem Bahnhof

Auch während der Bahnreise behält sich die Bundespolizei das Recht vor, die Identität einer Person festzustellen, wenn konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten geplant sind. In solchen Fällen können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden.

Videoüberwachung

Flughäfen und viele Bahnhöfe sind mit Videokameras ausgestattet, um die Sicherheit zu gewährleisten und Straftaten vorzubeugen. Die Bundespolizei kann die gesammelten Daten bis zu 30 Tage speichern. Hinweisschilder informieren über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Auskunftsrecht gegenüber der Bundespolizei

Als betroffene Person haben Sie das Recht, kostenfreie Auskunft über zu Ihrer Person möglicherweise gespeicherte Daten zu erhalten. Richten Sie Ihre Anfrage an:

An den Datenschutzbeauftragten
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
E-Mail:

Auskunftsrecht Zoll

Richten Sie Ihre Anfrage an:

Behördliche Datenschutzbeauftragte der Generalzolldirektion
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
E-Mail:

Besondere Vorsicht

Besondere Vorsicht sollten Sie in den folgenden Bereichen walten lassen.

Kreditkarten/Bankautomaten

Auf Reisen gewinnt die Verwendung bargeldloser Zahlungsmittel an Bedeutung. Achten Sie darauf, wem Sie Ihre Kreditkarte aushändigen, um Betrügereien zu vermeiden. Moderne Technologien ermöglichen es Kreditkartenbetrügern, den Magnetstreifen Ihrer Kreditkarte zu kopieren. In Geschäften können manipulierte Kartenlesegeräte Betrügern Zugang zu Kartendaten verschaffen. Überprüfen Sie Geldautomaten auf mögliche Manipulationen.

Vor Reiseantritt sollten Sie sich bei Ihrer Bank erkundigen, an wen Sie sich im Falle eines Verlusts oder Missbrauchs Ihrer EC- und Kreditkarten wenden können.

E-Mail

Bei der Nutzung von Internet und E-Mail während Ihrer Reisen ist Vorsicht geboten. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Sie öffentliche Zugänge in Hotels oder Call Shops verwenden, da hier Computerviren und Schadsoftware auf Ihre Geräte gelangen können. Bei der Verwendung von Webmail können Sie das Risiko des Datenmissbrauchs verringern, indem Sie speziell für Ihre Reise ein eigenes Konto einrichten. Denken Sie daran, alle Passwörter nach der Reise auszutauschen oder zu aktualisieren.

Arbeiten unter Palmen

Datesnchutz auf Reisen

Arbeiten Sie regelmäßig von unterwegs? In Bus, Bahn oder im Hotelzimmer? Dann könnte Sie unser Podcast “Der Datenschützer” mit der Episode “Arbeiten unter Palmen” interessieren. Hier gibt es eine Menge Tipps zum Datenschutz unterwegs. Hören Sie mal rein.

Bildquellen:

  • Börsencharts unter Palmen verfolgen – Finanzen erfolgreich managen, anlegen und Aktien kaufen – Lifestyle, Selbstständig am Strand arbeiten – KI generiert: (Marco) 5647206159 | stock.adobe.com

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