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Datenschutz im Grundgesetz – 75 Jahre Grundgesetz in (West-) Deutschland

Am 8. Mai 1949 wurde in (West-) Deutschland das Grundgesetz verabschiedet, wenige Wochen später, am 24. Mai 1949, trat es in Kraft. Es bildete die Grundlage für die deutsche Verfassung nach dem Zweiten Weltkrieg und gilt seit 1990 auch in den ostdeutschen Bundesländern. Wir feiern heute, am 24. Mai 2024, 75 Jahre Grundgesetz – doch was hat das mit dem Datenschutz zu tun? In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Zusammenhänge von Grundgesetz und Datenschutz.

Wie ist das Grundgesetz entstanden?

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 wurde das Land in vier Besatzungszonen aufgeteilt, welche von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion kontrolliert wurden. Schnell begannen erste Diskussionen über die politische Neuordnung Deutschlands. Während die Sowjetunion eine sozialistische, zentrale Ordnung bevorzugte, wollten die westlichen Alliierten föderale und demokratische Strukturen schaffen. Diese Differenzen führten schließlich 1947 zu einer Teilung des Landes in einen westlichen und einen östlichen Teil.

Im Juni 1948 wurden im Rahmen der Londoner Sechsmächtekonferenz (bestehend aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg) die Frankfurter Dokumente verabschiedet. Darin empfahl man den westdeutschen Ministerpräsidenten mit Hilfe einer verfassungsgebenden Versammlung eine demokratische Grundordnung zu erschaffen.

Diese verfassungsgebende Versammlung, der Parlamentarische Rat, kam unter der Leitung von Konrad Adenauer erstmals am 1. September 1948 zusammen. 65 Vertreter der westdeutschen Landtage erarbeiteten in den folgenden Monaten einen Grundgesetzentwurf. Besonders wichtig waren dabei die Grundrechte, die Gewaltenteilung, die föderale Struktur des Landes und die Stellung des Bundespräsidenten.

Am 8. Mai 1949 wurde der endgültige Entwurf des Grundgesetzes vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt. Mit wenigen Änderungen stimmten diese dem Entwurf zu.

Ursprünglich als Provisorium bis zu einer möglichen Wiedervereinigung mit dem ostdeutschen Landesteil gedacht, wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. So behielt es seinen zentralen Platz in der politischen und rechtlichen Ordnung Deutschlands. Seit seiner Verabschiedung hat es sich als stabile und flexible Verfassung erwiesen, welche dank mehrfachen Anpassungen auch den sich wandelnden gesellschaftlichen und politischen Anforderungen gerecht wird.

Was hat das Grundgesetz mit dem Thema Datenschutz zu tun?

Tatsächlich verankert das Grundgesetz den Schutz der Privatsphäre als zentrales Recht und hat damit große Bedeutung für die Grundfeste des Datenschutzes in Deutschland.

Wir kennen als DIE Datenschutzvorschrift die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Als europäische Verordnung gilt sie unmittelbar auch in Deutschland und wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze lediglich ergänzt. Der Datenschutz in Deutschland und der Europäischen Union (EU) fußt jedoch auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung – in Deutschland wird dieses aus dem Grundgesetz abgeleitet, in der EU auf Art. 8 der EU-Grundrechtecharta.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich selbst preisgibt und wer diese Daten wie verwenden darf. Dabei ist dieses Recht nicht ausdrücklich im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern stellt lediglich eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 wurde es herausgearbeitet.

Hergeleitet wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes:

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt auch den Schutz der Privatsphäre mit ein, da die persönliche Entwicklung eng mit dem Schutz der eigenen Daten verbunden ist.

Datenschutzgesetze in Deutschland

Um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen, hat der Gesetzgeber Datenschutzgesetze verabschiedet, die die Verarbeitung personenbezogener Daten spezifischer regeln als das Grundgesetz. Das wichtigste dieser Gesetze ist die DS-GVO der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie enthält umfassende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, die Datenschutzprinzipien einzuhalten.

Auf nationaler Ebene gibt es in weitere Gesetze, die den Datenschutz in Deutschland konkretisieren. Auch das BDSG enthält Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und Unternehmen. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze, die bestimmte Bereiche des Datenschutzes regeln. Dazu gehören zum Beispiel das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) oder die Landesdatenschutzgesetze. Vorrang vor den nationalen Regelungen hat aber die DS-GVO.

Trotz der vorhandenen detaillierten Regelungen stehen Datenschutzbehörden und Gesetzgeber immer wieder vor großen Herausforderungen: Die Digitalisierung schreitet voran und bringt ständig neue technologische Entwicklungen hervor, die den Datenschutz beeinflussen. Künstliche Intelligenz, Big Data und das Internet der Dinge sind nur einige Beispiele für Technologien, die neue Fragen und Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes aufwerfen. Datenschutzgesetze müssen daher kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.

Fazit

Die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz bildet eine wichtige rechtliche Grundlage für den Schutz der Privatsphäre in Deutschland. So erhält das Thema einen hohen Stellenwert – der wirkliche Schutz von Datenschutzgrundrechten geschieht jedoch erst durch Verordnungen und Gesetze wie die DS-GVO und das BDSG. Erst dort werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger konkretisiert und die Verarbeitung personenbezogener Daten reguliert.

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