Wenn Sie schon mehr als einmal den Namen des europäischen Datenschutzgesetzes, die “EU-Datenschutz-Grundverordnung”, ausgeschrieben haben, werden Sie sich vermutlich Gedanken gemacht haben, wie das abzukürzen ist. Häufig werden die Abkürzungen “DSGVO” und DS-GVO” verwendet – aber welche ist die Richtige?
In der aktuellen Fassung der DS-GVO (wir verwenden hier die Version mit Bindestrich) gibt es keine Abkürzung. Vielmehr wird dort von der “Datenschutz-Grundverordnung”, der “Verordnung” oder der “Verordnung (EU) 2016/679” gesprochen.
Das Argument, das für uns zählt, ist die Tatsache, dass im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission tatsächlich die Abkürzung „DS-GVO“ enthalten war (Entwurf DS-GVO 2017-10).
Mit Blick auf das große Fachpublikum im Datenschutz kann man allerdings feststellen, dass die Abkürzung unterschiedlich und sehr uneinheitlich verwendet wird.
Argumente für die Abkürzung MIT Bindestrich:
- Im Entwurf der EU-Kommission war die Abkürzung „DS-GVO“ enthalten (Entwurf DS-GVO 2017-10)
- Die finale Fassung wurde ohne Abkürzung veröffentlicht, womit es an dieser Stelle einer „offiziellen Abkürzung“ mangelt
- Einige deutsche Übersetzungen von Veröffentlichungen der EU-Kommission nutzen „DS-GVO“ (Beispiel: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-9-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF)
- Auf der aktuellen Startseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de) wird „DS-GVO“ verwendet.
- Die deutsche Datenschutzkonferenz verwendete „DS-GVO“ in den Kurzpapieren 1 bis 20 und auf der Webseite
Die Uneinheitlichkeit in der Handhabung zeigt sich mit diesen Beispielen:
- Die Artikel-29-Datenschutzgruppe nutzt mal die eine, mal die andere Abkürzung in deutschen Übersetzungen (Beispiele „DS-GVO“ in wp259 rev.01, „DSGVO“ in wp257 rev.01).
- Das BMWi schreibt „DS-GVO“ (z. B. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html), an anderen Stellen wieder „DSGVO“
- Manche Veröffentlichungen des Bundesdatenschutzbeauftragten nutzen „DS-GVO“, (Beispiele: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/Orientierungshilfe_Direktwerbung.html https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzGVO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/DSGVO_Kurzpapiere.html https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/Beschluss_Einmeldungen.html – auf der Webseite selbst wird mehr „DSGVO“ verwendet (https://www.bfdi.bund.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz_node.html)
Diese Auflistungen sind natürlich nicht vollständig, aber diese Beispiele bieten eine gute Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.
MFG TRO