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DS-GVO oder DSGVO (mit oder ohne Bindestrich)

Wenn Sie schon mehr als einmal den Namen des europäischen Datenschutzgesetzes, die “EU-Datenschutz-Grundverordnung”, ausgeschrieben haben, werden Sie sich vermutlich Gedanken gemacht haben, wie das abzukürzen ist. Häufig werden die Abkürzungen “DSGVO” und DS-GVO” verwendet – aber welche ist die Richtige?

In der aktuellen Fassung der DS-GVO (wir verwenden hier die Version mit Bindestrich) gibt es keine Abkürzung. Vielmehr wird dort von der “Datenschutz-Grundverordnung”, der “Verordnung” oder der “Verordnung (EU) 2016/679” gesprochen.

Das Argument, das für uns zählt, ist die Tatsache, dass im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission tatsächlich die Abkürzung „DS-GVO“ enthalten war (Entwurf DS-GVO 2017-10).

Mit Blick auf das große Fachpublikum im Datenschutz kann man allerdings feststellen, dass die Abkürzung unterschiedlich und sehr uneinheitlich verwendet wird.

Argumente für die Abkürzung MIT Bindestrich:

Die Uneinheitlichkeit in der Handhabung zeigt sich mit diesen Beispielen:

Diese Auflistungen sind natürlich nicht vollständig, aber diese Beispiele bieten eine gute Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.

MFG TRO

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