Bild Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Europaweite Prüfung des Auskunftsrechts

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die dritte Ausgabe seiner jährlichen Initiative „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ ins Leben gerufen. Dieses Jahr steht im Zeichen des Auskunftsrechts, und mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich aktiv an dieser europaweiten Aktion.

Warum das Auskunftsrecht?

Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Element des Datenschutzes. Es ermöglicht betroffenen Personen, zu überprüfen, ob und wie weit ihre persönlichen Daten von Organisationen verarbeitet werden. Diese Transparenz ist nicht nur ein Kernprinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sondern dient auch als Grundlage für weitere Betroffenenrechte, wie etwa das Recht auf Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten.

Deutschlands Rolle und Beteiligung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat das Thema für das CEF 2024 vorgeschlagen. Deutschland ist mit mehreren Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, darunter aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein, sowie dem BfDI aktiv beteiligt.

Weiteres kann in dieser Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK) nachgelesen werden.

Das Ziel der Initiative

Wesentlicher Schwerpunkt ist die Frage, wie Organisationen das Auskunftsrecht in der Praxis handhaben. Dies umfasst die Überprüfung der aktuellen Umsetzung sowie die Identifizierung von Bereichen, in denen Anpassungen oder Klarstellungen der EDSA-Leitlinien erforderlich sein könnten. Zudem zielt die Initiative darauf ab, das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Auskunftsrechts sowohl bei den Verantwortlichen als auch bei den Betroffenen zu schärfen.

Methodik und Vorgehen

Ein strukturierter Fragebogen, entwickelt vom EDSA, wird als Kerninstrument eingesetzt. Dieser wird in den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten koordiniert verwendet, um eine einheitliche Datenerfassung und -analyse zu gewährleisten. Die Ergebnisse dieser umfassenden Untersuchung werden in einem Bericht des EDSA zusammengefasst und veröffentlicht.

Diese koordinierte Aktion ist Teil einer größeren Bemühung des EDSA, die Durchsetzung der DS-GVO zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden in der EU zu stärken. Frühere Initiativen im Rahmen des CEF befassten sich mit Themen wie Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

Fazit

Die Teilnahme Deutschlands an der CEF 2024 Initiative ist eine weitere Maßnahme zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene. Durch die Überprüfung des Auskunftsrechts soll nicht nur die Einhaltung der DS-GVO gefördert, sondern auch ein Beitrag zur Wahrung von Betroffenenrechten geleistet werden. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Ergebnisse und Empfehlungen aus dieser wichtigen Initiative hervorgehen werden.

Bildquellen:

  • Aufsichtsbehörde. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung: MQ-Illustrations | stock.adobe.com

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