Nein, es gibt am 01.12.21 nicht diese leckeren Haferkekse mit Schokostückchen.
Vielmehr geht es um Cookies im Internet, diese kleinen Textdateien, die von Webseitenbetreibern auf den Endgeräten Ihrer Webseiten-Nutzer gespeichert werden und beim nächsten Klick oder beim nächsten Besuch verraten, dass man doch schon einmal da war.
Wer kennt nicht die Cookie-Banner mit denen Webseitenbetreiber ihren Nutzer eine Einwilligung abringen wollen, um Daten auf den Endgeräten speichern zu dürfen. Das sind die Banner, die man am liebsten schnell mit dem am besten sichtbaren Knopf (“Zu-allem-zustimmen”) wegklicken möchte, um in Ruhe weitersurfen zu können.
Auf den ersten Blick hat man dann seine Ruhe, die hat man sich vielleicht auch nur mit seiner Einwilligung für Tracking und den Transfer seiner Daten in die USA erkauft.
Zugegeben, das ist eine zu simple Sicht auf das Thema. Zurück zur Sache:
Ab dem 01.12.2021 gilt das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Hier hat der deutsche Gesetzgeber vor allem bereits bestehende Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs zum Thema Cookies in deutsches Recht umgesetzt.
Das Gesetz bietet unter anderem:
- Speichern von Cookies nur mit wirksamer Einwilligung des Nutzers (nur für einige ist das möglicherweise neu),
- höhere Strafen für unerlaubte Werbeanrufe und verdeckte Bild- und Tonaufnahmen,
- Verbot von heimlicher Nutzung von Standortdaten (z. B. heimliches Auslesen von GPS-Daten durch Apps),
- “PIMS” – Personal Information Management Services mit denen Nutzer zukünftig Einwilligungen (oder Ablehungen?) an zentraler Stelle abgeben können sollen, so dass Modelle wie das Cookie-Banner auf jeder Webseite abgelöst werden können,
- die rechtliche Klarstellung, dass das Fernmeldegeheimnis einem “digitalen Erbe” nicht entgegen steht (Beispiel: Erbe möchte Zugriff auf den Mail-Account eines Verstorbenen nehmen).
Weiterführende Links:
Link zum TTDSG im Originaltext