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Wissen: Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Bundesbeauftragte* für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI, ist eine von mehreren unabhängigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Deutschland. Der BfDI ist für die Kontrolle des Datenschutzes für folgende Stellen zuständig:

  • Behörden des Bundes
  • Sonstige öffentliche Stellen des Bundes
  • Gemeinsame Einrichtungen nach Sozialgesetzbuch II („Jobcenter“)
  • Telekommunikationsunternehmen 
  • Postdienstleistungsunternehmen 
  • Unternehmen, die unter das Sicherheitsprüfungsgesetz fallen,
  • Bundesweit tätige gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungsträger.

Die Aufgabe des BfDi ist die Kontrolle der oben stehenden Stellen, ob diese die datenschutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen und einhalten. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Datenschutzrechts hat der BfDI die Möglichkeit, die jeweiligen Stellen zu warnen, zu verwarnen sowie Verbote und Geldbußen zu verhängen. Weitere Aufgaben sind die Beratung des deutschen Bundestags zu Datenschutzfragen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ebenfalls ist der BfDI eine Beschwerdestelle für Bürger, die eine Verletzung ihrer Rechte in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit von den obigen Stellen vermuten.

Der BfDI steht durch die Sachzuständigkeit in keinem hierarchischen Verhältnis zu den anderen Landesdatenschutzbehörden oder den spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden. (VERLINKUNG NICHT MÖGLICH)

*Die Form des generischen Maskulinum bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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