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Wissen: Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DS-GVO) sind eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Sie geben Aufschluss über die frühere, gegenwärtige oder künftige körperliche und geistige Gesundheit einer lebenden Person.

Generell fallen Informationen über Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder biomedizinischen Zustand unter den Begriff der Gesundheitsdaten. Auch können Nummern, Symbole und Kennzeichen Gesundheitsdaten sein, sofern aus diesen Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu schließen sind. Ebenfalls fallen Informationen aus Gesundheitsdienstleistungen, die für die Anmeldung oder Erbringung notwendig sind, darunter.

Beispiele für Gesundheitsdaten sind Angaben über erfolgte Arztbesuche, erworbene Daten bei der Anmeldung im Krankenhaus, aber auch Messergebnisse von Smart-Watches und Fitness-Apps wie den Daten des Herzschlags oder Sauerstoffsättigung des Blutes. Gesundheitsdaten gehen somit weit über den Begriff der medizinischen Daten hinaus.

Keine Gesundheitsdaten hingegen sind Informationen über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Krankenkasse oder Krankenversicherung.

Daten, die auf den ersten Blick als Gesundheitsdaten erscheinen, müssen es nicht sein. Fotos oder Videaoaufnahmen sind ein solcher Fall. Beispielsweise sind Alltagsfotos, auf denen Personen Brillen tragen, grundsätzlich nicht als Gesundheitsdaten einzustufen. Anders mag das für Fotos in einer Patientenakte sein, beispielsweise das Foto eines verletzten Gesichts, das im Krankenhaus nach einem Unfall erstellt wurde und bei dem das Abbilden der Verletzung im Vordergrund steht.

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