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Wissen: Verkehrsdaten

Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 70 Telekommunikationsgesetz (TKG)), auch Verbindungsdaten oder Verkehrsranddaten genannt, sind Daten, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verarbeitet werden.

Sie enthalten unter anderem Angaben darüber, von welchem Anschluss aus, wann und wie lange mit einem anderen Anschluss kommuniziert wurde. Beispiele für Telekommunikationsdienste sind Internet- oder Telefonanschlüsse.

Verkehrsdaten können Ziel- oder Quell-Rufnummern oder Informationen über Beginn und Ende (Uhrzeit und Datum) eines Anrufs sein. Diese Angaben finden sich auch im Einzelverbindungsnachweis wieder, der dem Inhaber eines Telefonanschlusses zur Verfügung gestellt werden kann.

Keine Verkehrsdaten sind Angaben mit Bezug zum Inhalt, wie der Sprachinhalt eines Telefonats oder der Inhalt einer SMS.

Die Verarbeitung von Verkehrsdaten ist nur im Rahmen enger, gesetzlich festgelegter Grenzen zulässig. Verkehrsdaten werden vorwiegend für Abrechnungszwecke und zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten der Verbindungen verwendet. In bestimmten Fällen (richterliche Anordnung, “Gefahr im Verzug”) können bei strafrechtlichen Ermittlungen Verkehrsdaten von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden.

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