Eine Vorratsdatenspeicherung liegt vor, wenn personenbezogene Daten erhoben und dauerhaft gespeichert werden, ohne dass zunächst ein spezifischer Speicherungszweck oder -grund vorliegt. Eine solche Speicherung auf Vorrat, also ohne konkreten Zweck, widerspricht dem Grundprinzip der Zweckbindung im Datenschutz.
Besonders im Bereich der Strafverfolgung wird diese Art der Speicherung sehr kontrovers diskutiert.
Der Sinn hinter der von Politik und Behörden in verschiedenen Bereichen gewünschten Datenspeicherung aus Vorrat ist, dass dadurch Ermittlungen und Strafverfolgung wirksamer vollzogen werden können. Dem gegenüber steht der Schutz des Einzelnen vor unbegründeter Verdächtigung und Verfolgung.