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Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz

„Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da sie sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.“ Sagt die DS-GVO (Erwägungsgrund 38).

Mein Kalender hat mir verraten, dass wir heute den „Welttag für den Kompetenzerwerb junger Menschen“ begehen, und der fachgerechte Umgang mit digitalen Medien und dem Internet gehört in unserer Welt unbestreitbar dazu.

Doch wie können junge Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden, ohne ihre Privatsphäre zu verletzen oder digitale Teilhabe zu verhindern?

Ein wirksamer (Daten-)Schutz muss auf vielen Ebenen gedacht werden. Das geht los bei einer Altersverifikation, die datensparsam arbeitet. Weiter geht es über transparente Plattformregeln und klare Verantwortlichkeiten bei den Anbietern, gekoppelt mit einem altersgerechten Design der digitalen Angebote. Nicht zuletzt spielen die Themen Aufklärung und Medienkompetenz eine entscheidende Rolle, um Kinder (und ihre Daten) zu schützen – und das geht nicht nur Eltern, sondern uns allen an.

Kindern den Zugriff auf digitale Räume komplett zu verwehren, halte ich nicht für eine gute Lösung – aber ein altersgerechter Umgang mit digitalen Medien und Plattformen fällt eben nicht vom Himmel, sondern muss erlernt werden.

Wie handhabst du das Thema? Dürfen sich deine Kinder in den digitalen Schwimmbädern dieser Welt frei bewegen, sitzt du mit wachem Blick am Beckenrand, oder wird bei euch gar nicht im digitalen Pool geschwommen?

Mein Plädoyer für das „digitale Seepferdchen“ findet ihr hier in meinem neuesten Blog-Artikel: https://thomasrosin.de/datenschutz-von-kindern/