„Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.“
(ErwGr. 38 DS-GVO)
Digitale Kompetenz als Schlüsselqualifikation
Mein Kalender hat mir verraten, dass wir heute den „Welttag für den Kompetenzerwerb junger Menschen“ begehen. Aus meiner Sicht ist eine Kernkompetenz für Kinder und Jugendliche, in unserer immer digitaleren Welt, der bewusste und sichere Umgang mit ihren eigenen Daten.
Kinder wachsen heute ganz selbstverständlich mit Smartphones, Tablets, Sprachassistenten und Co. auf. Sie spielen Spiele, chatten mit Freundinnen und Freunden, schauen Videos oder bewegen sich in sozialen Netzwerken. Dabei hinterlassen sie oft mehr Spuren, als ihnen bewusst ist. Während Erwachsene (manchmal …) noch unterscheiden, ob sie sich on- oder offline bewegen, existiert diese Grenze für viele Kinder kaum noch. Genau das macht sie besonders schutzbedürftig.
Technischer Schutz alleine reicht nicht aus
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) trägt diesem Umstand Rechnung: Sie verpflichtet Plattformen, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern besonders sorgfältig vorzugehen. Doch ein wirksamer Datenschutz muss auf vielen Ebenen im Zusammenspiel funktionieren – die bloße gesetzliche Verpflichtung bringt hier erst mal nicht mehr als einen theoretischen Anstoß.
Ein erster Praxis-Baustein ist der technische Schutz. Plattformen sollten sicherstellen, dass Inhalte nur dann zugänglich sind, wenn Kinder alt genug dafür sind. In der Praxis ist das häufig noch nicht der Fall: Viele Altersabfragen lassen sich leicht umgehen, weil es oft reicht, ein falsches Geburtsdatum anzugeben. Das Fraunhofer-Institut hat dafür eine aus meiner Sicht tolle Lösung gefunden: mittels eines standardisierten Protokolls wird von einer vertrauenswürdigen Stelle (z.B. einer Krankenkasse) bestätigt, ob eine Person einer bestimmten Altersgruppe angehört. Die Plattform erfährt nur: „Person gehört zu Altersgruppe X“, mehr nicht. Die Verifizierungsstelle kennt nicht die Plattform, und die Plattform nicht die genaue Identität des Kindes.
Auch die Gestaltung der digitalen Angebote spielt eine zentrale Rolle. Viele Apps, Spiele oder Plattformen sind nicht (nur) für Kinder entwickelt – werden aber von ihnen genutzt. Deshalb müssen Anbieter Verantwortung übernehmen: Datenschutzbestimmungen sollten klar und verständlich erklärt werden, idealerweise in einfacher Sprache. Auch kindgerechte Benutzeroberflächen und nachvollziehbare Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre können helfen, junge Nutzerinnen und Nutzer und ihre Daten zu schützen.
Begleitung statt Verbote
Doch Technik alleine reicht nicht aus. Ein zweiter, mindestens ebenso wichtiger Faktor, ist Aufklärung. Kinder müssen verstehen, was Daten sind, warum sie schützenswert sind und wie sie selbst darüber bestimmen können. Hier sind Eltern, Betreuungspersonen und Bildungseinrichtungen in der Pflicht: Sie alle können Kinder dabei unterstützen, bewusst zu entscheiden, welche Informationen sie online teilen – und welche nicht. Medienbildung muss aus meiner Sicht selbstverständlich in die Bildung integriert sein – nicht als einmaliges Projekt, sondern als fester Bestandteil des Lehrplans. Und Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil davon. Doch nur Lehrkräfte, die selbst geschult sind, können Kinder altersgerecht an Themen wie digitale Verantwortung und eben den Datenschutz heranführen.
Wer Kinder wirksam schützen möchte, sollte ihnen den Zugang zu digitalen Räumen nicht vollständig verwehren. Die digitale Welt ist längst ein selbstverständlicher Teil ihres Lebens – und digitale Kompetenzen werden auch in Zukunft unverzichtbar sein. Viel wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, sich sicher und verantwortungsbewusst im Netz zu bewegen. Das funktioniert nur, wenn Erwachsene sie dabei begleiten, Vorbilder sind und ihnen vermitteln, dass Daten wertvoll sind.
Wie handhaben Sie den Umgang mit digitalen Medien in Ihrer Familie? Dürfen Ihre Kinder sich frei in den „digitalen Schwimmbädern“ dieser Welt bewegen? Und sitzen Sie mit wachem Blick am Beckenrand, oder bleibt der digitale Pool bei Ihnen bewusst noch geschlossen?
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