Die Betroffenen oder die betroffenen Personen sind die Menschen, um deren personenbezogene Daten es im Datenschutz überhaupt geht.
Die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sollen durch die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gewahrt und beschützt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber den Verantwortlichen umfangreiche Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten auferlegt.
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Art. 4 Nr. 1 DS-GVO