Der Begriff Compliance stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt ein regelrechtes, vorschriftsgemäßes und ethisch korrektes Verhalten eines Unternehmens. Compliance wird ebenfalls als Synonym für Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen verwendet.
Im Allgemeinen umfasst die Compliance alle Maßnahmen eines Unternehmens, damit gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien eingehalten werden. Die Geschäftsführung ist für die Sicherstellung der Compliance verantwortlich und haftet gegebenenfalls auch persönlich (z. B. Art 43 Abs. 2 GmbHG).
Beispiele für Compliance-Verstöße können Schmiergeldzahlungen an Amtsträger oder der Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein. Solche Verstöße können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Die Einhaltung der Compliance gewinnt zunehmend an Stellenwert und kann Unternehmen durchaus Wettbewerbsvorteile verschaffen – beispielsweise, weil die Nichteinhaltung der Compliance ein Ausschlusskriterium für mögliche Auftraggeber sein kann.